Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Buchung der Familien-Kreativ-Woche vom Sonntag, den 04. August 18:00 Uhr bis Sonntag, den 11. August 2024 12:00 Uhr auf Schloss Buchenau (Hermann-Lietz-Str. 13, 36132 Eiterfeld - Buchenau)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem:r Teilnehmer:in an der Familien-Kreativ-Woche und dem Verein Familienmusizieren e.V., (c/o Rosemarie Arzt, Kanzlerweg 13, 12101 Berlin), im Folgenden „Verein" genannt. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des:r Teilnehmer:in haben keine Gültigkeit.
Zusätzlich gilt das bundesweit geltende Hygienekonzept. Die Datenschutz-Erklärung befindet sich auf der Webseite des Vereins.
2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Der:Die Teilnehmer:in kann sich über das Anmeldeformular auf der Homepage www.familienmusizieren.com anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Vertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Erst wenn der Verein die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die Anmeldung des:r Teilnehmer:in verbindlich ist, kommt der Vertrag zwischen dem:r Teilnehmer:in und dem Verein zustande.
3. Preise
AMJ-Mitglieder erhalten 20 € Ermäßigung pro Person. Nach Rücksprache können in Sonderfällen individuell Ermäßigungen für Studierende, Rentner:innen und Erwerbslose gewährt werden.
3.1 Kursgebühren pro Person
• Kinder bis 10 Jahre: € 35.-
• Alter 10 - 17 Jahre: € 130.-
• ab 18 Jahre: € 173.-
3.2. Unterkunft pro Person (jeweils für die ganze Woche)
• Im Mehrbettzimmer (max. 4 Personen): € 252.-
• Im Einzelzimmer: € 427.-
• Übernachtung im eigenen Zelt / Wohnmobil: € 91.-
3.3. Verpflegung (Vollpension für die ganze Woche):
• Erwachsene: € 363.-.-
• Kinder bis 12 Jahre: € 182.-
• Kinder bis 4 Jahre: gratis
4. Stornierungen
Stornierungen haben unterschiedliche Auswirkungen: Einerseits auf die Kursgebühren, und andererseits auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
4.1. Bei einer Stornierung sind generell 60% der Kursgebühren zu zahlen.
4.2. Bei den Kosten für Unterbringung und Verpflegung kommt es darauf an, wann storniert wird:
• Bei einer Stornierung bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 25% der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.
• 29 bis 14 Tage vor Beginn der Familien-Kreativ-Woche sind bei Stornierung 70% der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen.
• Bei einem Zeitraum, der weniger als 14 Tage vor Kursbeginn beträgt, ist bei einer Stornierung der volle Preis zu zahlen.
5. Absage von Veranstaltungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, ist der Verein berechtigt, die Familien-Kreativ-Woche abzusagen. Die Teilnehmer:innen werden umgehend informiert. Die Kursgebühren sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden in diesem Fall erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reisekosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.
6. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs
Der Verein behält sich vor, angekündigte Dozenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Kurse zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der der Familien-Kreativ-Woche hat. Die Höhe der Kursgebühren ändert sich daher in diesen Fällen nicht.
7. Ablehnung einer Anmeldung
Der Verein kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zur Familien-Kreativ-Woche zurückweisen.
8. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Das Teilnehmerentgelt setzt sich aus der Kursgebühr und den Kosten für Unterbringung zusammen. Es ist mit der Anmeldung fällig. Informationen zu der Bankverbindung des Vereins finden Sie in der Bestätigungs-E-Mail. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.
Ist bis zum Veranstaltungsbeginn das Teilnehmerentgelt nicht beim Verein eingegangen, hat der Verein das Recht, dem:r Teilnehmer:in die Teilnahme an der Familien-Kreativ-Woche zu verwehren. Der:Die Teilnehmer:in kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
9. Hausordnung
Die Hausordnung des Veranstaltungsortes gilt während des Aufenthalts auf Schloss Buchenau für alle Teilnehmenden verbindlich.
10. Hygienekonzept
Es gelten die bundesweiten Hygieneregeln, ergänzt durch die Aufforderung des Vereins, sich vor Anreise selbst zu testen. Sollten Teilnehmende einen positiven Test oder Symptome haben, können sie an der Familienkreativwoche nicht teilnehmen.
Ansonsten steht jedem:r frei eine Maske zu tragen.
11. Haftung
11.1 Die vertragliche und die gesetzliche Haftung des Verlages für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:
• Der Verein haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden;
• der Verein haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.
11.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit der Verein eine Garantie übernommen hat.
11.3 Der/Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
12. Allgemeines
12.1 Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Berlin.
12.2 Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.